Es begann mit Gronkh und PietSmiet, nun sollen weitere Streamer eine Rundfunklizenz beantragen. Zum ersten Mal ist es nicht die Landesmedienanstalt NRW.
Bereits seit mehreren Monaten gibt es wohl nur wenig, vor dem sich viele Steamer so fürchten, wie vor den Landesmedienanstalten. Seit den ersten Abmahnungen an Gronkh und PietSmiet, erhielten auch andere Streamer Post. Bisher handelte es sich dabei stets um die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, doch nicht dieses Mal.
Warum verschicken die Landesmedienanstalten Abmahnungen?
Gemäß Rundfunkstaatsvertrag benötigt jedes Rundfunkangebot, dass primär in Deutschland produziert eine Rundfunklizenz. Diese muss bei den Landesmedienanstalten beantragt werden. Als Rundfunk zählt, wer regelmäßig Programm sendet und theoretisch 500 Zuschauer erreichen kann. Durch das Internet ist das Erreichen dieser Schwelle immer gegeben.
Dadurch würde nach aktuellem Recht jeder Streamer, der einigermaßen regelmäßig etwas überträgt, eine Rundfunklizenz benötigen.
Am Dienstag teilte die Streamerin Sissor auf Twitter mit, dass sie Post bekommen hat – Absender: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien. Sie solle eine Rundfunklizenz für ihren Stream beantragen. Es ist das erste Mal, dass eine andere Landesmedienanstalt als die nordrhein-westfälische solche Abmahnungen verschickt.
Bisher hatten etwa Gronkh, PietSmiet oder auch Shlorox solche Briefe erhalten. Jeder von ihnen hat unterschiedliche Lösungen gefunden. So streamen PietSmiet etwa nur noch selten und komplett unregelmäßig. Dadurch fallen sie aus der Rundfunkdefinition. Gronkh musste letztlich für seinen gleichnamigen Twitch-Kanal sowie für GronkhTV jeweils eine Rundfunklizenz beantragen, um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen. Während des laufenden Verfahrens hätte er nämlich nicht streamen, beziehungsweise „Rundfunk betreiben“, dürfen.
Shlorox wählte zusammen mit seiner Freundin Tinkerleo den wohl krassesten Ausweg: Sie ziehen gemeinsam in die Schweiz. Dadurch verschiebt sich der Produktionsstandort von Deutschland in die Schweiz und die Landesmedienanstalten sind nicht mehr für die beiden zuständig.
Wer sind die Landesmedienanstalten?
Die Landesmedienanstalten sind für die Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrages und die Erteilung der Rundfunklizenzen in den einzelnen Bundesländern zuständig. Insgesamt gibt es 14 voneinander unabhängig agierende Landesmedienanstalten in Deutschland. Sie sind lediglich für den Privatrundfunk zuständig.
Sissor dürfte von der BLM eine Frist gesetzt bekommen haben. Bis zu dieser muss sie sich nun Gedanken machen, wie es für sie weitergehen soll. Mit über 100.000 Followern und mehreren hundert gleichzeitiger Zuschauer dürfte es wohl keine Option sein mit dem Streamen aufzuhören. Eine Rundfunklizenz ist jedoch kostspielig und erfordert auch die Erfüllung weiterer Regularien. So bräuchte man unter anderem einen Jugendschutzbeauftragten und müsste die Regelungen zum Jugendschutz einhalten. Inhalte, die einer FSK16-Kennzeichnung entsprechen dürften dann zum Beispiel erst ab 22 Uhr übertragen werden.
In ihrem heutigen Stream sagte Theres, alias Sissor, dass sie bereits auf das Schreiben geantwortet hat und nun auf eine Rückmeldung wartet. Laut eigener Aussage, betreibt sie Streaming nur als Nebenjob, möchte es allerdings nicht aufgeben. Sie wartet nun auf ein Angebot zur Erteilung einer Rundfunklizenz und will dann entscheiden, wie sie weiter vorgeht.
Wann verschicken die Landesmedienanstalten Abmahnungen?
Theoretisch könnten die Landesmedienanstalten nahezu jeden Streamer abmahnen. Denn fast jeder Streamer erfüllt die relativ niedrig gesteckten Anforderungen der Definition „Rundfunk“. Einige Verantwortliche der Landesmedienanstalten äußerten sich selbst bereits, dass sie das Vorgehen gegen die Streamer nicht gut finden und fordern eine Reformierung des Rundfunkstaatsvertrages.
Das Problem ist jedoch, dass die Landesmedienanstalten Anzeigen nachgehen müssen. Das bedeutet, wenn Beschwerde wegen lizenzfreiem Betreiben eines Rundfunkangebots eingeht, muss die Anstalt sich diesem annehmen. Im Falle von Streamer dürfte das Ergebnis dann fast immer eine Abmahnung sein. Denn die Landesmedienanstalten sind verpflichtet das geltende Recht des Rundfunkstaatsvertrages durchzusetzen.
Wie es nun mit Sissor weitergeht steht noch in den Sternen. Wenn man die Fälle von Gronkh und PietSmiet betrachtet, dürfte es sich allerdings noch um mehrere Monate handeln, bis eine Entscheidung getroffen und gegebenfalls eine Lizenz erteilt wird. Wir bleiben auf jeden Fall dran und halten euch auf dem neuesten Stand.